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Die bei der Mitgliederversammlung am 04.11.2021 beschlossenen Änderungen wurde zur Eintragung im Vereinsregister unter VR50617 angemeldet.


Die bei der Generalversammlung vom 06.09.2012 beschlossene Satzung wurde zum 29.11.2012 im Vereinsregister unter VR50617 ohne Änderungen eingetragen und ist somit rechtskräftig.


Entwicklung der aktuellen Satzung

Ende 2011/Anfang 2012 wurde insbesondere auf Grund neuer Vorstellungen in der Mitbestimmung und bestehendem Überarbeitungsbedarf hinsichtlich rechtlich relevanter Formulierungen von den Abteilungsleitern und einigen weiteren engagierten Mitgliedern in enger Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorstand und dem Justitiar des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen e.V. - FLVW und VIBSS Referent des LSB NRW Herrn Dieter Ostertag eine neue Satzung erarbeitet. Diese ist angelehnt an die Mustersatzung des LSB NRW. Insofern handelt es sich bei der neuen Satzung um keine Überarbeitung der alten Satzung, sondern um eine völlig neue Fassung.

Nachfolgend sind einige der wesentlichsten Änderungen aufgelistet, die Aufstellung ist keinesfalls vollständig!

  • Die Abteilungsleiter (bzw. deren ständige Vertreter) gehören nun zum Gesamtvorstand (§12). Der Gesamtvorstand berät und beschließt alle sportlichen und gesellschaftlichen
    Aktivitäten des Vereins, die nicht in die Verantwortung des geschäftsführenden Vorstandes oder einer Abteilung fallen - u. a. den Haushaltsplan und die Budgetverteilung an die Abteilungen.
  • Korrekturen von Formulierungen zur Gemeinnützungkeit und anderer rechtlich relevanter Themen wie z. B. Datenschutz (§21) und Haftung (§20).
  • Klarstellung der von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge, Gebühren und Umlagen (§6) - nein, keine versteckte Beitragserhöhung, Beiträge werden nicht in der Satzung festgelegt!
  • Regelungen zum Beginn und Ende der Vereinsmitgliedschaft - Ablehnung von Mitgliedsanträgen / Ausschlussverfahren (§4).
  • Regelungen zur Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz und bezahlter Mitarbeit (§14).
  • Die Generalversammlung heißt nun treffender Mitgliederversammlung.
  • Neue Fristen für die Einladung und für Anträge zur Mitgliederversammlung (§9).

Siehe hierzu auch das Zeitungsinterview zur Satzungsänderung mit dem Vorstand des SSV (WP/WR vom 17.08.2012).


Die alte Satzung des SSV Meschede - bis 28.11.2012 - in der Version vom 14.09.2004 findet sich hier als Faltblatt.

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