Beitragserstattung durch Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket (SGB II, § 19) gilt für Kinder und Jugendliche aus Familien, die ALG-II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Berechtigt sind Kinder für den Bereich Kultur, Sport und Freizeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auf Antrag beim JobCenter der Stadt Meschede.
Der SSV Meschede stellt Ihnen dazu eine Mitgliedsbestätigung aus.
Dafür melden Sie sich am einfachsten bei unserer Mitgliederverwaltung:
SSV Meschede Mitgliederverwaltung
Andrea Franzes
Ittmecker Weg 82
59872 Meschede
Tel. 0 291 / 90 24 94 25
Mail: mitgliederverwaltung@ssv-meschede.de
Ein Antragsformular erhalten sie hier >
ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit der Mitgliedsbestätigung des SSV senden an:
Fachbereich Soziales – JobCenter der Stadt Meschede:
Frau Anna Schmitt
Fachbereich Soziales
E-Mail: anna.schmitt@meschede.de
Raum: 243
Telefon: 0291 / 205 - 191
(hier auch weitere Informationen)
Beiträge und Beitrittserklärung
Kündigung oder Änderung der Mitgliedschaft