Beitragserstattung durch Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket (SGB II, § 19) gilt für Kinder und Jugendliche aus Familien, die ALG-II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Berechtigt sind Kinder für den Bereich Kultur, Sport und Freizeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auf Antrag beim JobCenter der Stadt Meschede.

Der SSV Meschede stellt Ihnen dazu eine Mitgliedsbestätigung aus.
Dafür melden Sie sich am einfachsten bei unserer Mitgliederverwaltung:

SSV Meschede Mitgliederverwaltung
Andrea Franzes
Ittmecker Weg 82
59872 Meschede
Tel. 0 291 / 90 24 94 25

Mail: mitgliederverwaltung@ssv-meschede.de


Ein Antragsformular erhalten sie hier >
ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit der Mitgliedsbestätigung des SSV senden an: 

Fachbereich Soziales – JobCenter der Stadt Meschede:
Frau Anna Schmitt
Fachbereich Soziales
E-Mail: anna.schmitt@meschede.de
Raum: 243
Telefon: 0291 / 205 - 191

(hier auch weitere Informationen)


Beiträge und Beitrittserklärung

Kündigung oder Änderung der Mitgliedschaft

 

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Hallenzeiten:

Anfänger - dienstags, 18:00-19:30

U19 - dienstags, 19:30-21:30

alte Herren - mittwochs, 18:30-20:00

Minis - freitags, 17:00-18:00

Jugend - freitags, 18:00-19:30

Herren - freitags, 19:30-21:30

 

 

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