Beitragserstattung durch Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket (SGB II, § 19) gilt für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld beziehungsweise Kinderzuschlag (KiZ) beziehen. Berechtigt sind Kinder für den Bereich Kultur, Sport und Freizeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auf Antrag beim JobCenter der Stadt Meschede.
Der SSV Meschede stellt Ihnen dazu eine Mitgliedsbestätigung aus.
Dafür melden Sie sich am einfachsten bei unserer Mitgliederverwaltung:
SSV Meschede Mitgliederverwaltung
Andrea Franzes
Ittmecker Weg 82
59872 Meschede
Tel. 0 291 / 90 24 94 25
Mail: mitgliederverwaltung@ssv-meschede.de
Ein Antragsformular erhalten sie hier >
ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit der Mitgliedsbestätigung des SSV abgeben beim:
Fachbereich Soziales – JobCenter der Stadt Meschede:
Fachbereich Soziales
Raum: 243
Telefon: 0291 / 205 - 191
(hier auch weitere Informationen)